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Volleyball-Verband Berlin e.V.

Lizenzverlängerung

Schiris, die für ihre Lizenz den neuen Jahresstempel benötigen, müssen ihre Lizenz mit den Nachweisen über die geleiteten Spiele einschließlich eines frankierten und adressierten Rückumschlags bis zum 30.06.15 an den LSRA senden.

Bitte beachtet, daß viele Lizenzen bereits einen Jahresstempel für die nächste Saison aufweisen. Diese müssen nicht verlängert werden.

Verspätet eingehende Lizenzen (nach dem 30.06.15) werden erst nach Eingang der Verspätungsgebühr von € 10,-- auf dem Sonderkonto des LSRA (Kto.-Nr. 98286-105 bei der Postbank AG Berlin (BLZ 100 100 10)) bearbeitet. Diese Gebühr entfällt beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung.

B-Lizenz- und Jugend-SR müssen alle zwei Jahre, C- und D-Lizenz-SR müssen alle drei Jahre eine Fortbildung besuchen !!! Schiedsrichter, die in diesem Jahr eine Fortbildung besuchen müssen, brauchen ihre Lizenz nicht einzureichen. Sie erhalten den Jahresstempel, wenn sie eine Fortbildung besuchen und den Regeltest bestehen.

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Kontakt

Henning Schaum

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Regelheft 2017

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