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Volleyball-Verband Berlin e.V.
 

Aktuelles

Vertretung des Trainers durch den Co-Trainer

Der LSRA möchte noch einmal auf die veränderte Co-Trainer-Regel und ein paar neue Regelinterpretationen aufmerksam machen:


Die neuen Spielregeln verbieten es, dass der Co-Trainer die Funktionen des Trainers übernimmt, wenn dieser als Spieler im Einsatz ist. Eine Vertretung ist nur möglich, wenn der Trainer hinausgestellt oder disqualifiziert wurde oder aus anderen Gründen seine Mannschaft verlassen muss (Regel 5.3.2).


Weitere Regelinterpretationen:

•Regel 19.4.1 – Ein Libero kann durch den Trainer, bzw. in dessen Abwesenheit durch den Spielkapitän, aus jedem beliebigen Grund für spielunfähig erklärt werden. Dies setzt nicht voraus, dass der Libero anwesend sein muss.

• Regel 12.6.2.1 – Überfliegt der Ball beim Aufschlag die senkrechte Ebene des Netzes nicht regelgerecht, so wird das Handzeichen Nr. 19 auch durch den 2. SR ausgeführt.

• Regel 17.3.2.2 – Bei Wiederaufnahme des Spiels auf einem anderen Spielfeld bleiben vorherige Spielunfähigkeits-Erklärungen bzgl. des Liberos bestehen, die Startaufstellung kann ohne Spielerwechsel angepasst werden.

• Regel 7.3.5.3 – Soll der Spieler auf dem Spielfeld verbleiben, so reicht das offizielle Handzeichen „Wechsel“ des Trainers und der normale Wechsel wird im Spielberichtsbogen eingetragen. Die Wechselprozedur in der Wechselzone entfällt.


Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Leiten der Berliner Spiele.


VVB News vom 16.10.2013

André Zander

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