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Forum » Diskussionen » Berliner Spielbetrieb » Nachfrage zu LSO 6.2.4/6.2.5
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Verfasst: 2011-08-06
Ronny
Themenersteller
Muss ein Spiel gespielt werden, wenn dieses von einem nicht ausreichend lizenzierten Schiedsrichter geleitet wird und nicht beide Mannschaften diesem zustimmen?
Verfasst: 2011-08-06
p.ulrich
Also wenn kein ausreichend lizensierter Schiedsrichter verfügbar ist (wirklich keiner weiter in der Halle) und eine der beiden Mannschaften ihr Einverständnis nicht gegeben hat, so wird das Spiel auf jeden Fall neu angesetzt. In sofern kann sich nach meiner Ansicht keine Verpflichtung ergeben das Spiel trotzdem zu durchzuführen.

Zu beachten wäre nach meiner Ansicht jedoch die Wartezeit bis zum Beginn der folgenden Spiele (laut LSO jeweils eine Stunde nach Beginn des vorangegangenen Spieles) damit evtl zu späteren Spielen anreisende Schiedsrichter dann nicht auch noch fehlen.
Verfasst: 2011-08-07
Ronny
Themenersteller
Der Ablauf der Entscheidung über die Wertung eines Spiels hat doch eine andere Reihenfolge:
Das Spiel wird gespielt. Der Staffelleiter bekommt den SBB und erkennt bei sorgfältiger Prüfung, dass der Schiedsrichter keine ausreichende Lizenz hat. Dann MUSS von Amts wegen auf Neuansetzung des Spiels und Ordnungsverstoß entschieden werden. Sollten sich die Mannschaften vorher und schriftlich festgehalten auf den Schiedsrichter geeinigt haben, so gibt es keine Neuansetzung.

In meinen Augen ist das immer ein Staffelleiterentscheid, der nicht durch die Mannschaften am Spieltag vorweggenommen werden kann. Leider sehe ich (bisher) nirgends die Möglichkeit, zu dem Spiel nicht anzutreten.

Ich kann ein Spiel doch auch nicht abbrechen, wenn eine Mannschaft mit einem Libero spielt, obwohl dieser nicht eingetragen ist. Die Wertung des Spiels ist zwar klar, aber auch diese Wertung wird vom Staffelleiter vorgenommen.
Verfasst: 2011-08-08
p.ulrich
Du hast recht, bis auf eine Kleinigkeit:

Nehmen wir mal an ein niedriger lizensierter SR möchte das Spiel leiten. Mannschaft A (oder B) verweigert die Zustimmung und sagt sie spielt nicht.

Der SR erkennt damit auf Spielverlusst gegen die Mannschaft, weil sie nicht antritt. So würde der Spielberichtsbogen dann zum Staffelleiter gehen. Dieser hebt die Wertung des Spieles auf und veranlasst eine Neuansetzung, weil er die fehlende Qualifikation des 1. SR ohne vorliegendes Einverständnis beider Mannschaften feststellt.

Also kannst du spielen oder dich weigern zu spielen - das Resultat ist das Gleiche, sofern eine der beiden Mannschaften nicht mit einem niedriger lizensierten 1. SR einverstanden sind. Es wird auch nicht die Entscheidung des Staffelleiters vorweggenommen.

PS: Die Überlegung entfällt übrigens völlig, wenn der 1. SR keinen gültigen Jahresstempel hat. Dann wird in jedem Fall neu angesetzt.
Verfasst: 2011-08-08
Ronny
Themenersteller
p.ulrich schrieb:

Du hast recht, bis auf eine Kleinigkeit:

Nehmen wir mal an ein niedriger lizensierter SR möchte das Spiel leiten. Mannschaft A (oder B) verweigert die Zustimmung und sagt sie spielt nicht.

Der SR erkennt damit auf Spielverlusst gegen die Mannschaft, weil sie nicht antritt. So würde der Spielberichtsbogen dann zum Staffelleiter gehen. Dieser hebt die Wertung des Spieles auf und veranlasst eine Neuansetzung, weil er die fehlende Qualifikation des 1. SR ohne vorliegendes Einverständnis beider Mannschaften feststellt.


Warum entscheidet der Staffelleiter nicht auf zwei vorliegende Ordnungsverstöße, die gleichzeitig in einem Spiel stattgefunden haben?
Verstoß 1: Nichtantreten einer Mannschaft (Wertung 0:3)
Verstoß 2: Nichteinhaltung der Lizenz (Neuansetzung)

Welcher Verstoß war zuerst? Welcher Verstoß hebt einen anderen auf?
Verfasst: 2011-08-08
p.ulrich
Wenn ein Spiel neu angesetzt wird, kann doch das Nichtantreten garnicht sanktioniert werden. Schließlich besteht ja die Möglichkeit zu dem betreffenden Spiel noch anzutreten, es findet ja in der Zukunft (irgendwann) noch statt.

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